Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwälte Flemer & Flemer!
Unsere Kanzlei ist im schönen Berliner Südwesten ansässig, nahe dem S-Bahnhof Zehlendorf, jedoch in sehr ruhiger Lage.
Wir bearbeiten schwerpunktmäßig Fälle des Zivilrechts und stehen unseren Mandanten vor allem bei Rechtsfragen „rund um das Pferd“ (Schadensersatz nach Unfällen mit einem Pferd, Tierarzthaftung, Ansprüche beim Pferdekauf usw.) und solchen des Familienrechts (Scheidung der Ehe, Zugewinnausgleich bzw. eheliches Güterrecht, Hausratverteilung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich,) zur Seite. Unsere weiteren Hauptfelder sind Verkehrsrecht, Baurecht und Vertragsrecht.
Flensburger Verkehrssünderkartei heute und geplante ReformDas bei Auto- und Motorradfahrern eher unbeliebte „Verkehrszentralregister“ (VZR) fördert seit mehr als 50 Jahren die Sicherheit auf unseren Straßen. Ab 1969 wurden Ordnungswidrigkeiten ab 20 DM Bußgeld eingetragen, heute ab 40 EUR. Dafür sind 1 bis 4 Punkte fällig. Straftaten wie z.B. Unfallflucht haben 5 bis 7 Punkte zur Folge. Auf 8 bis 13 Punkte folgt eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar, die bei 14 bis 17 Punkten angeordnet wird. Ab 18 Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Kindesunterhalt bei besonders hohem Einkommen des ZahlungsverpflichtetenOberlandesgericht (OLG) Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2011 – 9 UF 70/11 Eine Mutter verlangt für den etwa 15-jährigen Sohn von seinem Vater monatlich 800 EUR Kindesunterhalt und entsprechenden fünfzehnmonatigen Rückstand. Vaters Nettoeinkommen liegt über 5.100 EUR, jenseits der höchsten Stufe laut Düsseldorfer Tabelle (DT), nach Angaben der Mutter sogar bei 16.000 EUR monatlich. Er zahlt auch zwei weiteren Kindern Unterhalt und freiwillig für den Kläger monatlich 590 EUR (gemäß ständiger Rechtsprechung 160 % des Mindestunterhalts abzüglich ½ des Kindergeldes), also mehr als 507 EUR laut einer 2008 auf seine Initiative errichteten vollstreckbaren Jugendamtsurkunde.
Ausbildungsunterhalt für junge Mutter während der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes – Anspruch gegen die Eltern der MutterBundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.6.2011 (XII ZR 127/09)
Bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes getrennt lebender Eltern ist dieses durch einen Elternteil (z.B. die Mutter) in Person zu betreuen; daher deren grundsätzlich auf diesen Zeitraum bezogener Anspruch gegen den Vater auf Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 Abs.1 Satz 1 oder § 1615 l Abs.2 Satz. 3 BGB. Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers strahlt nach obigem Urteil des BGH auf den Anspruch der ihr Kind bis zum dritten Geburtstag selbst betreuenden jungen nichtehelichen Mutter gegen ihren Vater auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 Abs.2 BGB aus.
Kind älter als 3 Jahre; Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem betreuenden Ex-Ehegatten kann durch (teilweise) Übernahme der Kindesbetreuung gemindert werdenBundesgerichtshof (BGH) Urteil v. 1.6.2011 – XII ZR 45/09
Wer nach der Scheidung ein minderjähriges Kind betreut, kann gemäß § 1570 BGB vom Ex-Ehegatten für sich selbst Unterhalt verlangen. Das gilt seit 1.1.2008 uneingeschränkt nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes, danach „solange und soweit dies der Billigkeit entspricht“. Bei der Billigkeitsabwägung sind, notfalls vom Gericht, „die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen“.
Vermögende Eheleute; Geschiedenenunterhalt berechnet sich bei hohem Einkommen des Zahlungspflichtigen nach dem tatsächlichen Bedarf und kann auch Reitpferdkosten umfassenBundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 11.8.2010 (XII ZR 102/09)Die Ehe wurde nach dreißigjähriger Dauer geschieden. Die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder sind volljährig. Beide Eheleute waren früher im Betrieb des Ehemannes berufstätig, jedoch nur bis 1990. Man konnte nun von den Miet- und Zinserträgen des, u.a. wegen einer 2 Millionen EUR umfassenden Erbschaft, vermögenden Ehemannes leben. Die Ehefrau hatte wegen der Ehe keine Berufsausbildung und wurde etwa 9 Monate vor der 2006 erfolgten Trennung wieder berufstätig. Zuletzt arbeitete sie 35 Stunden pro Woche. Nun verlangt sie Unterhalt.
Vereinshaftung bei ReitausbildungBundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 21.12.2010 (VI ZR 312/09) Der Beklagte, ein eingetragener Verein für Reittherapie von Behinderten, wurde zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, weil die behinderte Klägerin beim Reitunterricht auf einem Pferd des Vereins stürzte und sich dabei eine Lendenwirbelfraktur zugezogen hatte. Der BGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, Landgericht Dortmund vom 14.11.2008 und Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 22.9.2009 (I-9 U 11/09), dass der Verein sich nicht nach § 833 Satz 2 BGB entlasten könne.
Sorgerecht des nichtehelichen Vaters – Gesichtspunkt der GeschwisterbindungOLG Brandenburg, Beschluss vom 12.8.2010 – 10 UF 109/10 Hier beantragte ein nichtehelicher Vater das alleinige Sorgerecht, hilfsweise die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit der Mutter und zusätzlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein etwa dreijähriges Kind. Er berief sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09), wonach entgegen der noch geltenden Gesetzeslage (§§ 1626a und 1672 BGB) dem nichtehelichen Vater zusammen mit der Kindesmutter oder sogar dem Vater allein das Sorgerecht übertragen werden kann. Seine Anträge wurden aber in erster Instanz vom Familiengericht und zweitinstanzlich auch vom OLG zurückgewiesen.
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Nichtehelicher Vater, gemeinsames Sorgerecht mangels tragfähiger Beziehung der Eltern abgelehntSchleswig Holsteinisches Oberlandesgericht (OLG), Beschluss vom 22.12.2011 (10 UF 171/11)
Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) ist dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht in jedem Fall auf seinen Antrag das gemeinsame Sorgerecht neben der Mutter zu übertragen. Entscheidend für die mangels notwendiger tragfähiger sozialer Beziehung der Kindeseltern erfolgte Ablehnung eines solchen Antrages durch das OLG Schleswig waren die deutlich hervorgetretenen Konfliktmerkmale, z.B.:
Pflicht des unterhaltspflichtigen Vaters, im Interesse seines minderjährigen unterhaltsbedürftigen Kindes die fast beendete erste Berufsausbildung abzuschließenKammergericht Berlin (KG), Beschluss vom 11.4.2011 (17 UF 45/11)
Ein unterhaltspflichtiger nichtehelicher Vater brach wenige Wochen vor dem Abschluss seine Ausbildung zur Fachkraft im Gaststättengewerbe ab, nachdem er die mündliche Abschlussprüfung nicht bestanden und trotz entsprechender Möglichkeit nicht wiederholt hatte. Er begann kurz darauf eine Maler- und Lackiererausbildung. Im Unterhaltsverfahren berief er sich wegen seines geringen Ausbildungsentgelts von 330 EUR monatlich auf mangelnde Leistungsfähigkeit.
Verkehrsunfall Reiter/Lkw-Zug; Sicherheitsabstand, HaftungsverteilungOberlandesgericht (OLG) Brandenburg, Urteil vom 7.4.2011 – 12 U 6/11
Pferd und Reiter benutzten zur Mittagszeit innerorts einen neben der Fahrbahn auf gleicher Ebene befindlichen 1,75 m breiten Radweg, der farblich markiert war. Der Reiter trug eine leuchtfarbene Sicherheitsweste. In einer leichten Linkskurve überholte ihn auf der ca. 3,15 m breiten Richtungsfahrbahn ein vom späteren Beklagten zu 3) geführter gut 15 m langer Lkw Zug (mit Anhänger). Das Pferd brach aus ungeklärten Gründen, wahrscheinlich aber wegen der vorbeifahrenden Zugmaschine, mit seinem Hinterteil aus und wurde von dem Lkw-Anhänger, der rechts vorn mit einer in Fahrtrichtung ragenden Rampe versehen war, erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Der Reiter „flog“ auf die Fahrbahn und wurde verletzt, das Tier wurde in seinem hinteren Bereich schwer verletzt, konnte aber auf Grund mehrmonatiger tierärztlicher Behandlung weitgehend genesen. Es verblieb jedoch eine sichtbare Narbe, und die Tauglichkeit des Pferdes zum bisherigen Gebrauch als Therapiepferd wurde eingeschränkt.
Online-Gewerberegister, z.B. „Gewerbeauskunft-Zentrale“, DüsseldorfAbzocke mittels Kundenfang durch irreführendes Angebotsformular
Die „GWE GmbH, Gewerbeauskunft-Zentrale“ aus Düsseldorf versendet Formulare an Gewerbetreibende und Freiberufler, mit denen sie den Eindruck erweckt, als Behörde oder sonstige staatliche Stelle zur Information des Publikums im Internet gewerbliche Daten zu erfassen. Der Adressat hat lediglich bereits eingetragene Angaben über Namen und Sitz des Unternehmens zu überprüfen, ggf. zu korrigieren oder ergänzen. Für die gebührenfreie Rückantwort sind in großem Fettdruck eine Fax-Nr. und eine Frist genannt. Unter diesem Eindruck eines Routinevorganges, der keinerlei Kosten verursacht, hat so mancher nach Hinzufügung seiner Unterschrift das Formular retourniert.
Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für die gesamte BerufsausbildungOberlandesgericht (OLG) Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2011, 10 UF 161/10 Wie schon in unserer Besprechung zu einem Urteil des OLG Brandenburg vom 23.6.2009, geht es um die Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihrem in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kind. Der Vater hat ein verhältnismäßig hohes monatliches Nettoeinkommen von 4.700 EUR, die Mutter ein solches von 1.200 EUR.
Sorgerecht des nichtehelichen VatersBundesverfassungsgericht Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09)
Sorgerecht des nichtehelichen Vaters – Gefährdung des KindeswohlsOberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 7.10.2010 – 2 WF 211/10 Diese Entscheidung zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters beruft sich, wie viele andere, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09), wonach entgegen der noch geltenden Gesetzeslage (§§ 1626a und 1672 BGB) dem nichtehelichen Vater zusammen mit der Kindesmutter oder sogar dem Vater allein das Sorgerecht übertragen werden kann.
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Tierarzthaftung für Fehler bei Ankaufsuntersuchung gleichrangig neben Mängelhaftung des PferdeverkäufersBundesgerichtshof (BGH), Urteile v. 22.12.2011 (VII ZR 136/11 u. VII ZR 7/11)
In beiden Fällen hatte die Klägerin den beklagten Tierarzt mit der Ankaufsuntersuchung beauftragt und das betreffende Pferd im Hinblick auf das Untersuchungsergebnis ohne Bedenken gekauft. Später wurden vom Tierarzt übersehene gesundheitliche Mängel des Pferdes festgestellt, bei deren Kenntnis die jeweilige Käuferin das Tier nicht erworben hätte.
Sorgerecht des nichtehelichen Vaters gemeinsam mit der MutterOberlandesgericht (OLG) Brandenburg, Beschluss vom 23.3.2011 (10 UF 2/11)
Der Beschluss nimmt Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09), der das Recht des Vaters eines nicht in der Ehe geborenen Kindes zur Beantragung des gemeinsamen oder sogar alleinigen Sorgerechts begründete, obwohl das BGB dieses bisher noch der Mutter vorbehält, sofern sie nicht freiwillig den Vater daran beteiligt – siehe zu dem BVerfG-Beschluss auch unsere Besprechung.
Kind älter als 3 Jahre (2); Unterhaltsanspruch des betreuenden Ex-Ehegatten nur noch bei Feststellung konkreter kind- oder elternbezogener Gründe im EinzelfallBundesgerichtshof (BGH) Urteil v. 15.6.2011 – XII ZR 94/09
Wer nach der Scheidung ein minderjähriges Kind betreut, kann gemäß § 1570 BGB vom Ex-Ehegatten für sich selbst Unterhalt verlangen. Das gilt seit 1.1.2008 uneingeschränkt nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes, danach „solange und soweit dies der Billigkeit entspricht“. Bei der Billigkeitsabwägung sind, notfalls vom Gericht, „die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen“.
Höhe des Ehegattenunterhalts nach Scheidung, Berücksichtigung der Ansprüche einer neuen Ehefrau widerspricht § 1578 Abs.1 BGB und ist verfassungswidrig;Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25.1.2011 – 1 BvR 918/10
Das BVerfG in Karlsruhe korrigiert das höchste deutsche Zivilgericht (Bundesgerichtshof = BGH, ebenfalls in Karlsruhe), weil es einen wichtigen, noch gesetzlich normierten Grundsatz mehr und mehr aufgegeben und nahezu in sein Gegenteil verkehrt hat: die Garantie des in der Ehe zum Zeitpunkt der Scheidung erreichten Lebensstandards.
Haftung des Nutzpferdehalters nur für Verschulden – was ist ein Nutzpferd?Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg Urteil v. 21.12.2009 – 14 U 1474/09 Ein Pferdehalter musste für die schwere Verletzung nicht haften, die seine Pferde dem Kläger während eines Festumzuges zufügten, weil es sich um Nutzpferde gemäß § 833 Satz2 BGB handelte.
Nach § 833 BGB haftet der Halter, also Eigentümer, eines Tieres grundsätzlich für Körper- oder Eigentumsschäden, die sein Tier einem anderen zufügt. Das gilt immer, wenn die typische Tiergefahr sich verwirklicht.
Haftung eines VeranstaltersBundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. September 2010, Az.: III ZR 246/09
Die Tochter des Klägers nahm auf dem von dem beklagten Verein veranstalteten Turnier an einer Springprüfung teil. In einer Kombination kollidierte das Pferd am zweiten Hindernis mit dem aufgestellten Fangständer. Dieser war einige Zentimeter niedriger als das Hindernis. Das Pferd erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es schließlich eingeschläfert werden musste.
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Der Beschluss ordnet eine Ergänzung der §§ 1626a und 1672 BGB dahin an, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind auf Antrag beiden Elternteilen gemeinsam oder, in Ausnahmefällen, auch dem Vater allein übertragen werden kann. Bisher war hierfür in jedem Fall die Zustimmung der Mutter erforderlich, die andernfalls alleinige Sorgeberechtigte war und blieb.